Fördermöglichkeiten

Einzelmaßnahmen: Zuschuss (BAFA) bis zu 20%

  1. Gebäudehülle
    • Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen

    Förderung: bis zu 20 % der Kosten je Wohneinheit, maximal 60.000 € (zzgl. iSFP-Bonus)

  2. Anlagentechnik (ohne Heizung)
    • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen (inkl. Wärmerückgewinnung)

    Förderung: bis zu 20 % der Kosten je Wohneinheit, maximal 60.000 € (zzgl. iSFP-Bonus)

  3. Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
    • Neubau oder Umbau mit mind. 65% erneuerbarer Wärmeerzeugung gemäß BEG EM TMA 3.2-3.7
    • Nutzung unvermeidbarer Abwärme

    Förderung: bis zu 20 % der Kosten je Wohneinheit, maximal 60.000 € (zzgl. iSFP-Bonus)

  4. Heizungsoptimierung
    • Maßnahmen wie hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Rücklauftemperatursenkung, Rohrdämmung, Flächenheizungen
    • Steuerungs- und Regelungstechnik

    Förderung: bis zu 20 % der Kosten je Wohneinheit, maximal 60.000 € (zzgl. iSFP-Bonus)

  5. Fachplanung und Baubegleitung
    • Förderfähig bei Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik, Wärmeerzeugung und Heizungsoptimierung

    Zuschuss: 5.000 € für Ein- und Zweifamilienhäuser, 2.000 € pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern

Stand: 10/2025