Wohngebäude
• Beratung
➢ Zuschuss: 50 % der förderfähigen Beratungskosten
➢ Maximal: 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern
➢ Maximal: 850 € bei Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohneinheiten
➢ Zusätzlich: 250 € bei Präsentation des Berichts in WEG- oder Beiratssitzungen
• Baubegleitung
➢ Zuschuss: 50 % für Fachplanung und Baubegleitung
Nicht-Wohngebäude
• Beratung
➢ Zuschuss: 50 % der förderfähigen Beratungskosten
➢ Maximal: 850 – 4.000 €, abhängig von der Gebäudefläche
• Baubegleitung
➢ Zuschuss: Der Fördersatz beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben
➢ Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf maximal 20.000 €
Stand: 10/2025